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Allgemeine Geschäftsbedingungen

HY-LINE Technology GmbH / HY-LINE Holding GmbH

1. Allgemeines 

Diese folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) der HY-LINE Technology GmbH und HY-LINE Holding GmbH (gemeinsam oder einzeln nachfolgend HY-LINE oder wir bzw. uns genannt) sind Bestandteil aller Verträge von HY-LINE über Lieferungen, Leistungen, Werkverträge und Dienstleistungen. Sie ersetzen die vorher gültige Version unserer AGBs mit sofortiger Wirkung für alle neuen Verträge und Angebote ab Beginn ihrer Gültigkeit. Diese AGB richten sich nicht an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, sondern ausschließlich an Kunden, die gemäß dieser AGB definiert sind als natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften gem. §14 BGB, Vereine, Personengruppierungen und Vereinigungen, freiberufliche Berufsgruppen insbesondere nach §18 EStG, sonstige Gewerbetreibende nach deutschem und ausländischem Recht, vergleichbare ausländische Unternehmensformen, sowie öffentlich-rechtliche Körperschaften, Behörden und Einrichtungen, soweit die vorab genannten Kunden in privatrechtlicher Eigenschaft Verträge mit HY-LINE abschließen oder abschließen möchten. Der Begriff Kunde umfasst auch potenzielle Kunden, die Anfragen an HY-LINE stellen oder Angebote einholen.

Im Rahmen laufender Geschäftsverbindungen gelten diese AGB im Voraus auch für alle künftigen Verträge als vereinbart. Individuelle Abreden gehen diesen AGB vor, bedürfen jedoch zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von HY-LINE. Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäfts- Verkaufs- Einkaufs- oder andere standardisierte Bedingungen des Vertragspartners oder Kunden (nachfolgend gemeinsam KAGB genannt) werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als HY-LINE ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn HY-LINE in Kenntnis der KAGB die Leistungen oder Zahlungen des Vertragspartners oder Kunden vorbehaltlos annimmt oder den KAGB nicht ausdrücklich widerspricht. Die KAGB sind für uns unverbindlich, soweit ihre Regelungen sich nicht mit den Bedingungen dieser AGB decken. 

2. Angebot und Aufträge 

Unsere Angebote erfolgen generell freibleibend, insbesondere jedoch bezüglich Preis,

Menge, Produkt, Ware, Dienstleistung, Werksvertragsleistung, Lieferfrist und Liefermöglichkeit. Allerdings prüfen wir die Aufträge, Angebote bzw. Bestellungen des Kunden nach dessen Eingang unverzüglich und teilen dem Kunden etwaige Änderungen unserer Angebote mit. Die uns erteilten Aufträge oder Bestellungen sind erst dann angenommen, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben. 

3. Preise 

Alle angegebenen Preise verstehen sich netto zuzüglich Fracht, Verpackung und Nebenkosten. Die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet. 

Für den Fall wesentlicher Änderungen der den Preis bestimmenden Faktoren behalten wir uns eine entsprechende Preisanpassung vor, wenn zwischen Auftragsbestätigung und vereinbarter Lieferung ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten liegt. Dies gilt auch dann, wenn Ware auf Abruf gekauft wird und der Abruf länger als 4 Monate nach dem Abschluss des Vertrages erfolgt. Etwaige Rücktrittsrechte bleiben unberührt. 

4. Lieferungen und Lieferfristen 

HY-LINE ist bestrebt, die als voraussichtlich mitgeteilten Liefertermine einzuhalten. Da wir jedoch auf die pünktliche Lieferung Dritter angewiesen sind, können wir für die Einhaltung der Termine keine Haftung übernehmen. Bei eventuellen Lieferverzögerungen ist uns eine angemessene Nachfrist von mindestens 3 Wochen einzuräumen. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist kann der Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatz wegen Nichterfüllung ist auch nach Fristablauf ausgeschlossen, soweit sich nicht aus Ziffer 9 etwas anderes ergibt. Teillieferungen sind zulässig. HY-LINE ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn die vertragsgemäß zu liefernde Ware oder Produkte nicht mehr am Markt erhältlich ist. Vorab Genanntes gilt ebenfalls für Dienstleistungen und Werkverträge, sofern die erforderlichen Grundlagen, Materialien oder Voraussetzungen zur Erbringung dieser Dienstleistungen oder Werkverträge nicht mehr am Markt verfügbar sind. Abweichungen der gelieferten Ware von den Angebotsunterlagen sind zulässig, soweit sie technisch bedingt sind und keine wesentliche Abweichung vom Vertragsgegenstand darstellen. Sind Ersatzfabrikate als technisch höher spezifizierte Ware einzustufen, so ist HY-LINE berechtigt, den Preis nach billigem Ermessen marktgerecht anzupassen. Die Preiserhöhung wird dem Kunden zuvor schriftlich mitgeteilt. Sofern der Kunde nicht innerhalb einer Frist von 7 Tagen schriftlich widerspricht, gilt der angepasste Preis als genehmigt. Andernfalls ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen. 

Die Lieferfrist verlängert sich - auch innerhalb eines Verzugs - angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluss eingetretenen Hindernissen, sofern HY-LINE diese nicht zu vertreten hat und solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des verkauften Gegenstandes oder auf die Erbringung der vereinbarten Dienstleistung oder Werksvertragsleistung von erheblichem Einfluss sind. Als höhere Gewalt gelten insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, unabwendbare Ereignisse wie Naturkatastrophen jeglicher Art, insbesondere Unwetter, Erdbeben, Überschwemmungen, Vulkanausbrüche, aber auch Feuer, Verkehrsunfälle, Geiselnahme, Krieg, Unruhen, Bürgerkrieg, Revolution, Terrorismus, Sabotage, Streiks, Grenzschließungen, Pandemie/Epidemie, Probleme und Verzögerungen in der Lieferkette (insbesondere bei Lieferverzögerungen bei Lieferanten und/oder Dienstleistern), eingeschränkte oder verzögerte Verfügbarkeit von Bezugsmaterialien, Bezugsprodukten, Komponenten oder Dienstleistungen, Streiks im öffentlichen Verkehrswesen, die den Frachttransport beeinträchtigen etc. Dies gilt auch dann, wenn die Umstände bei Lieferanten oder Dienstleistern der HY-LINE oder deren Unterlieferanten bzw. Unterdienstleistern eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilt HY-LINE dem Kunden umgehend mit. Der Kunde kann von HY-LINE die Erklärung verlangen, ob diese vom Vertrag zurücktritt oder innerhalb angemessener Frist liefern oder die Dienstleistung bzw. Werksvertragsleistung erbringen will. Erklärt sich      HY-LINE nicht unverzüglich, kann der Kunde zurücktreten. In diesem Falle sind etwaig von den Vertragsparteien bereits erbrachte Leistungen zu erstatten. 

Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. 

5. Versand 

Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an diesen versandt, geht mit der Absendung der Ware an den Kunden, spätestens jedoch mit Verlassen der Geschäftsräume von HY-LINE, die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Ware auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn fracht- oder verpackungsfreie Lieferung vereinbart wurde. Die Beförderung aller Sendungen - einschließlich etwaiger Rücksendungen - erfolgt ausschließlich auf Gefahr des Kunden. 

6. Abnahme, Schadensersatz 

Der Kunde verpflichtet sich, die gelieferte Ware abzunehmen und die vertragsgemäße Beschaffenheit der Lieferungen gemäß den gesetzlichen Regelungen, insbesondere §377 HGB, zu überprüfen. Ergänzend wird auf Ziffer 9 dieser AGB hingewiesen. Wird die Abnahme der Ware vom Kunden unberechtigt verweigert, so kann HY-LINE dem Kunden schriftlich eine Nachfrist von 14 Tagen setzen. Wenn der Kunde nach Ablauf der gesetzten Nachfrist die Abnahme verweigert oder vorher ausdrücklich erklärt, nicht abnehmen zu wollen, kann HY-LINE vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Dies gilt gleichermaßen auch für die Verpflichtungen zur Abnahme von Dienstleistungen und Werkvertragsleistungen. Der Kunde verpflichtet sich, die erbrachten Dienstleistungen und Werksvertragsleistungen gemäß den vertraglichen Vereinbarungen zu akzeptieren. Wird die Abnahme der Dienstleistung oder Werksvertragsleistung unberechtigt verweigert, ist HY-LINE berechtigt, eine Nachfrist zu setzen und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, sowie vom Vertrag zurückzutreten.

In diesen Fällen ist HY-LINE berechtigt, unbeschadet der Möglichkeit einen höheren tatsächlichen Schadensersatz geltend zu machen, 30% des Nettowertes der Waren bzw. Dienstleistungen bzw. Werksvertragsleistung als Schadensersatz zu fordern. In diesem Falle ist der Nachweis des Schadens nicht erforderlich.  Der Schadensbetrag ist höher anzusetzen, wenn die HY-LINE einen höheren Schaden nachweist. Dem Kunden bleibt der Nachweis, dass kein Schaden entstanden oder dieser wesentlich niedriger als die Pauschale ist, ausdrücklich vorbehalten. Vorstehende Regelung gilt entsprechend, wenn der Kunde unberechtigt vom Vertrag zurücktritt. 

7. Zahlung 

Die Rechnungen von HY-LINE sind - soweit nicht schriftlich etwas anders vereinbart ist - ohne Abzug von Porto und sonstigen Spesen ab Rechnungsdatum innerhalb von 10 Tagen netto Kasse zu bezahlen. Bei vereinbarter Teillieferung aus einem Auftrag ist der Rechnungsbetrag nach Rechnungsstellung gemäß diesen AGB zur Zahlung fällig. Schecks werden nur erfüllungshalber unter Einlösungsvorbehalt angenommen. Eigentumsvorbehalte und verlängerte Eigentumsvorbehalte gemäß Ziffer 8 dieser AGB gelten weiter, bis der Scheckbetrag uns unwiderruflich gutgeschrieben ist. 

HY-LINE hat das Recht, seine Forderungen gegen den Abnehmer an einen Dritten abzutreten. Bei Überschreitung des Zahlungsziels sind wir ohne weitere Fristsetzung berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. zu berechnen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt uns vorbehalten. Ist der Kunde mit einer Forderung im Zahlungsverzug, so können alle übrigen Forderungen gegen den Kunden mit sofortiger Wirkung fällig gestellt werden. 

Eine Aufrechnung gegenüber unseren Forderungen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Zahlungen sind ausschließlich auf die von uns angegebenen Konten zu leisten. Barzahlungen sind ohne Zustimmung seitens HY-LINE nicht zulässig. Eventuelle Bank- oder Überweisungsgebühren auf dem Zahlungsweg bis zur vollständigen Gutschrift der Zahlung auf unserem Konto gehen zu Lasten des Kunden.

Bei erstmaliger Bestellung bzw. noch nicht erfolgter Kreditprüfung ist HY-LINE berechtigt Vorkasse oder Nachnahme zu verlangen. Dies gilt auch dann, wenn sich der Kunde mit seiner Leistungsverpflichtung aus dieser oder einer anderen Bestellung in Verzug befindet. In diesem Falle ist HY-LINE auch berechtigt, weitere Lieferungen zurückzuhalten oder von Sicherheitsleistungen abhängig zu machen. Kommt der Kunde diesen Forderungen nicht nach, ist HY-LINE berechtigt, durch schriftliche Erklärung eine Nachfrist von 2 Wochen zu setzen und nach deren fruchtlosem Ablauf, statt der Leistung Schadensersatz wegen Nichterfüllung gem. Ziff. 6 der AGB zu verlangen. 

Der Kunde hat alle Gebühren, Kosten und Auslagen zu tragen, die im Zusammenhang mit jeder gegen ihn rechtlich erfolgreichen Rechtsverfolgung anfallen. 

8. Eigentumsvorbehalt 

Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung behalten wir uns das Eigentum an unseren Liefergegenständen, die nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußert werden dürfen, vor.  Im Falle der Weiterveräußerung tritt der Kunde schon jetzt erstrangig seine Forderungen aus dem Verkauf der Vorbehaltsware gegenüber Dritten in Höhe des Rechnungspreises der weiterveräußerten Ware an HY-LINE ab. Diese nimmt die Abtretung erfüllungshalber an. Der Kunde ist - bis auf Widerruf - berechtigt, die Forderung für HY-LINE einzuziehen. Er ist verpflichtet, den Betrag gesondert zu halten und sofort an HY-LINE abzuführen. 

Verarbeitet der Kunde die gelieferten Waren im Rahmen neu herzustellender Produkte, so besteht Einigkeit, dass HY-LINE Miteigentum an der neuen Sache in dem Verhältnis erwirbt, welcher dem Wert der gelieferten Ware zum Wert des neu erstellten Produktes entspricht. Der Kunde verwahrt die Sache unentgeltlich für HY-LINE. Diese ist jederzeit berechtigt, die Einräumung des unmittelbaren Besitzes oder Mitbesitzes an dem neu erstellten Produkt zu verlangen.  Veräußert der Kunde das neu erstellte, im Miteigentum von HY-LINE stehende Produkt an Dritte, so tritt der Kunde mit Auftragserteilung an HY-LINE seinen Zahlungsanspruch gegenüber dem Dritten, anteilig in Höhe seiner Verpflichtung gegenüber HY-LINE, erstrangig ab. 

HY-LINE ist berechtigt, die Abtretung dem jeweiligen Dritten anzuzeigen.

Bei der Erbringung von Dienstleistungen gilt als vereinbart, dass die Nutzungsrechte an der erbrachten Dienstleistung dem Kunden erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts übertragen werden. Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben alle Nutzungsrechte bei HY-LINE. Der Kunde erhält das Recht zur Nutzung der Dienstleistung ausschließlich für die vertraglich festgelegten Zwecke. Jegliche darüberhinausgehende Nutzung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von HY-LINE.

Bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Entgelts ist der Kunde ohne Zustimmung von HY-LINE nicht berechtigt, die erbrachte Dienstleistung zu reproduzieren, zu verbreiten oder Dritten zugänglich zu machen, insofern dies für die jeweiligen Dienstleistung grundsätzlich zulässig ist.

9. Gewährleistung 

Alle von HY-LINE gelieferten Produkte und Waren sind von Dritten hergestellt oder beinhalten seitens Dritten hergestellte oder gelieferte Baugruppen, Rohstoffe oder Komponenten. Die Leistungsangaben über die Produkte, Waren und Enderzeugnisse übernehmen wir von den Herstellern bzw. Dritten. Im Rahmen der Handelsüblichkeit sind diese technischen Angaben als annähernd zu betrachten und stellen keine Beschaffenheitsangaben dar. 

Mängelansprüche an den von HY-LINE gelieferten Waren und Produkten verjähren in 12 Monaten nach Auslieferung an den Kunden.  Mängelansprüche an Dienstleistungen und Leistungen aus Werkvertrag verjähren in 12 Monaten nach Auslieferung des Werkes bzw. Erbringung der Dienstleistung an den Kunden. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.

Der Kunde hat die Ware sofort nach Eintreffen bzw. Ablieferung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere §377 HGB zu untersuchen. Mengen- und typenmäßige Beanstandungen sowie Beanstandungen von Teilen bei äußerlich erkennbaren Mängeln können nur berücksichtigt werden, wenn sie unverzüglich nach Erhalt der Ware schriftlich mitgeteilt werden. Sonstige Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach deren Feststellung, schriftlich mitzuteilen. Das Unterlassen oder die verspätete Anzeige von Beanstandungen oder Mängeln hat den Ausschluss weiterer Gewährleistungs-ansprüche zur Folge.  Für Dienstleistungen und Werkverträge sind die vorab genannten Bestimmungen in Bezug auf die Annahme und Prüfung, sowie die darin festgelegten Folgen und Bedingungen analog anzuwenden. Dabei gilt ein Werkvertrag bei Auslieferung des Werkes und eine Dienstleistung mit ihrer Erbringung als eingetroffen bzw. abgeliefert gem. obiger Bestimmung definiert.

Bei berechtigten Beanstandungen hat der Kunde nach Wahl von HY-LINE Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist diese innerhalb angemessener Frist nicht möglich, hat der Kunde das Recht die Herabsetzung der Vergütung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit diese Aufwendungen sich dadurch erhöhen, dass die von uns gelieferte Ware, Werk oder Dienstleistung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch. Es sind Schäden von der Gewährleistung ausgenommen, die auf natürliche Abnutzung und Alterung, chemische, mechanische oder elektrolytische Einflüsse, mangelhafte Wartung, Missachtung von Betriebs- und Einbauvorschriften, oder anderen Gründen, welche der Lieferant nicht zu vertreten hat, zurückzuführen sind. 

Ebenso erlischt die Gewährleistung bei Veränderung der Ware, bei Verwendung entgegen der technischen Kennzeichnung und mangels Rücksendung der Ware an uns innerhalb einer dem Kunden gesetzten angemessenen Frist zur Rücksendung. Bei Rücksendung ohne fachgerechte Verpackung trägt der Kunde das Risiko der Beschädigung. Vor dem Einbau bzw. Nutzung der gelieferten Ware, Werke oder Dienstleistungen in Geräten oder andere Sachen hat der Kunde die Ware, Werke und Dienstleistungen auf Mangelfreiheit zu prüfen. Eine Gewähr für die Brauchbarkeit der gelieferten Ware, Werke oder Dienstleistungen zu dem vom Kunden vorgesehenen Zweck wird nicht übernommen.  Die Haftung von HY-LINE für Sachschäden ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden, in jedem Fall auf die Höhe 1,5 Mio. € (Haftpflicht-versicherungssumme) beschränkt. 

10. Haftungsklausel 

Schadensersatzansprüche gegen uns können nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen geltend gemacht werden. Für leichte Fahrlässigkeit wird lediglich gehaftet, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt sind. In diesem Fall haften wir nur für den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden. Unsere Haftung nach den jeweils anwendbaren Produkthaftungsgesetzen sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. 

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Unterhaching bei München. Als Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis entstehenden Streitigkeiten wird München vereinbart, sofern der Kunde Kaufmann ist. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung von einheitlichem KaufR, insbesondere die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen. 

12. Sonstige Bestimmungen

Sollten einzelne Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die den gewollten wirtschaftlichen Zweck zulässigerweise möglichst gleichkommend verwirklichen, sofern gesetzlich möglich.

Der Kunde darf Rechte gegen HY-LINE nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung auf Dritte übertragen, es sei denn, es handelt sich um die Abtretung einer Geldforderung, die von HY-LINE schriftlich anerkannt oder die rechtskräftig festgestellt ist. 

Gemäß Bundesdatenschutzgesetz machen wir darauf aufmerksam, dass wir Daten speichern und mit EDV verarbeiten. Dies gilt als Benachrichtigung gemäß § 33 Abs. 1 BDSG. 

13. Zusätzliche Bedingungen bei Wiederausfuhr 

Die gelieferten Waren unterliegen deutschen und - falls sie in USA hergestellt wurden - amerikanischen Ausfuhrkontrollen und Embargobestimmungen. Eine Wiederausfuhr aus der EU ist nur mit Genehmigung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gestattet. Alle Produkte von US-Herstellern bedürfen darüber hinaus für eine Ausfuhr aus der EU der besonderen Genehmigung der zuständigen US- Behörde. Auskünfte hierzu erteilen die Handelsabteilungen der US-Konsulate und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. 

Der Kunde ist für die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen bis zum Endverbraucher- und Verbraucher verantwortlich.

 

Bitte beachten!
Diese deutschsprachige Version ist die einzig bindende Version. Alle anderssprachigen Versionen sind rein informative Übersetzungen ohne Haftung für die Qualität der Übersetzung.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

HY-LINE AG (Schweiz)

1. Geltung

Diese Geschäftsbedingungen der HY-LINE AG, Hochstrasse 355, CH-8200 Schaffhausen, Registernummer 02030242310 (nachfolgend auch HY-LINE oder Lieferant genannt) gelten, wenn die Parteien sie ausdrücklich im Vertrag, im Angebot oder in der Bestellbestätigung als anwendbar erklären oder stillschweigend anerkannt haben. Änderungen und Nebenabreden sind nur wirksam, soweit HY-LINE sie schriftlich bestätigt.

Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäfts- Verkaufs- oder Einkaufsbedingungen des Vertragspartners oder Kunden (nachfolgend gemeinsam KAGB genannt) werden hiermit ausdrücklich wegbedungen und nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als HY-LINE ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Die Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn HY-LINE in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender KAGB die Lieferung der gekauften Produkte und/oder Leistungen vorbehaltlos ausführt oder annimmt. Kunde ist jedes Unternehmen und freiberuflich tätige Person bzw. Personengemeinschaft wie z.B. Einzelunternehmen, Gesellschaften, Rechtgemeinschaften, Körperschaften, Genossenschaften, Vereine, freiberuflich tätige Personen oder ähnliches, die in Ausübung ihrer gewerblichen, unternehmerischen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit mit HY-LINE einen Vertrag abschließt oder abschließen möchte. Der Begriff Kunde umfasst auch bereits potenzielle Kunden, die Anfragen an HY-LINE stellen oder Angebote einholen.

Individuelle abweichende Vereinbarungen mit dem Kunden oder Vertragspartner haben Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen, gelten jedoch nur für den konkreten Vertrag und nicht für sonstige Vereinbarungen, außer dies wurde von HY-LINE ausdrücklich schriftlich bestätigt.

Diese Geschäftsbedingungen ersetzen alle früheren Geschäftsbedingungen von HY-LINE.

HY-LINE oder Kunden werden nachfolgend einzeln auch Partei oder gemeinsam als Parteien bezeichnet.

2. Bestellung, Vertragsschluss und Umfang des Vertrages

Bestellungen des Kunden haben schriftlich oder in elektronischer Textform zu erfolgen. Bestellungen werden für HY-LINE erst mit der schriftlichen oder in elektronischer Textform vorliegenden Auftragsbestätigung von HY-LINE (nachfolgend „Auftragsbestätigung“ genannt) verbindlich. Für den Inhalt des Vertrages einschließlich der beigefügten Anwendungs- und Betriebsanleitung sowie der technischen Datenblätter ist allein die Auftragsbestätigung von HY-LINE maßgebend.

Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich zugesichert sind, wie beispielsweise Dokumentation, Programmierung, customizing, Installation, Inbetriebnahme, Schulung und Anwendungsunterstützung, sind nicht Vertragsbestandteil.

Preise, Preislisten, Abbildungen, Leistungsbeschreibungen, Informationen und Angaben auf der Homepage oder in Katalogen dienen lediglich der Information, sind für HY-LINE nicht verbindlich und können von HY-LINE nach eigenem Ermessen geändert werden, es sei denn, sie werden von HY-LINE in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

Bestellungen sind nicht stornierbar. Jede vom Kunden gewünschte Änderung einer Bestellung erfordert eine neue Auftragsbestätigung durch HY-LINE. Andernfalls bleibt die ursprüngliche Auftragsbestätigung gültig. Änderungswünsche können zu einer Änderung der Angebotspreise und der Lieferfristen sowie zu einer Entschädigung für bereits gefertigte/zusammengestellte Produkte und zugekaufte Materialien führen.

3. Lieferung und Liefertermin

Der Lieferant liefert die Produkte in der Standardausführung, Software in ihrer maschinell lesbaren Form nach der gültigen Version im Zeitpunkt der Lieferung. Maßgeblich ist der Zeitpunkt gemäß Auftragsbestätigung. Die Einhaltung der Lieferverpflichtung von HY-LINE setzt die rechtzeitige und vollständige Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.

Die Lieferfrist verlängert sich angemessen, wenn der Kunde behördliche Formalitäten nicht erledigt oder etwaige Sicherheiten nicht stellt oder wenn HY-LINE wichtige technische Spezifikationen erst nach der Auftragsbestätigung erhält.

HY-LINE ist berechtigt Teillieferungen vorzunehmen.

Stellt HY-LINE die Produkte ganz oder teilweise in einer besonderen Ausführung für den Kunden her, richten sich seine Arbeiten nach dem Leistungsbeschrieb, worin der Kunde unter anderem anzugeben hat, unter welchen Bedingungen welches Ergebnis angestrebt wird.

Der Liefertermin gilt als gewahrt, wenn HY-LINE die bestellten Produkte vor Ort gemäß den geltenden INCOTERMS (siehe nachfolgend) übergeben hat.

Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung von HY-LINE aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, so ist HY-LINE berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Die gesetzlichen Vorschriften über den Annahmeverzug gelten uneingeschränkt. In diesem Fall geht die Gefahr in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem die Produkte gemäß den anwendbaren Incoterms als geliefert gelten. Darüber hinaus ist HY-LINE berechtigt, Leistungen aus anderen, bereits abgeschlossenen Verträgen zurückzubehalten oder von diesen Verträgen zurückzutreten.

4. INCOTERMS

Soweit kein besonderer Erfüllungsort von den Parteien verabredet ist, erfolgt die Lieferung durch HY-LINE an den Kunden gemäß FCA (Fee Carrier/Frei Frachtführer) am Sitz von HY-LINE, Hochstrasse 355, 8200 Schaffhausen, Schweiz (INCOTERMS 2020), wo auch der Erfüllungsort für eine etwaige Nacherfüllung liegt. Soweit nichts anderes zwischen den Parteien vereinbart wurde, ist HY-LINE berechtigt, die Verpackung selbst zu bestimmen. Sonderwünsche hinsichtlich Verpackung, Versand und Versicherung sind HY-LINE rechtzeitig mitzuteilen und können preiswirksam sein. Aufwände diesbezüglich hat der Kunde zu tragen.

Erbringt der Lieferant Dienstleistungen an einem anderen Ort, vergütet der Kunde die Reise- und Aufenthaltskosten.

5. Lieferverzug

Die Nichteinhaltung des Liefertermins durch HY-LINE berechtigt den Kunden nur dann zum Rücktritt vom Vertrag, wenn die Lieferung nach schriftlicher Mahnung durch den Kunden und nach Ablauf einer im Einzelfall gesetzten angemessenen Nachfrist nicht erfolgt ist und er den Rücktritt innerhalb von drei Tagen erklärt.

Im Falle höherer Gewalt ist HY-LINE zu einer angemessenen Verlängerung der vereinbarten Liefertermine berechtigt. Als höhere Gewalt gelten unabwendbare Ereignisse wie Naturkatastrophen jeglicher Art, insbesondere Unwetter, Erdbeben, Überschwemmungen, Vulkanausbrüche, aber auch Feuer, Verkehrsunfälle, Geiselnahme, Krieg, Unruhen, Bürgerkrieg, Revolution, Terrorismus, Sabotage, Streiks, Grenzschließungen, Pandemie/Epidemie etc. Dauert die höhere Gewalt länger als 6 (sechs) Monate an, kann jede Partei ohne Haftung und mit sofortiger Wirkung von dem entsprechenden Vertrag zurücktreten.

Wenn HY-LINE an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen durch den Eintritt anderer Umstände gehindert wird, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen, wie z.B. Lieferverzögerungen bei wesentlichen Rohstoffen aufgrund von deren Verknappung aus welchem Grund auch immer, Probleme in der Lieferkette (insbesondere bei Lieferverzögerungen bei Lieferanten und/oder Dienstleister), Knappheit von Bezugsmaterialien und Bezugsprodukten oder Komponenten oder Streiks im öffentlichen Verkehrswesen, die den Frachttransport beeinträchtigen, die HY-LINE trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte, gelten diese Umstände ebenfalls als höhere Gewalt und die Lieferfrist verlängert sich angemessen, sofern die Lieferung oder Leistung nicht dauerhaft unmöglich wird und/oder der gegenseitige Vertrag dadurch vereitelt wird. Die Lieferfrist kann in solchen Fällen um höchstens 8 (acht) Wochen verlängert werden. Nach Ablauf dieser Nachfrist können sowohl HY-LINE als auch der Kunde vom Vertrag zurücktreten, ohne dass die jeweils andere Vertragspartei hieraus Schadensersatzansprüche herleiten kann. Der Kunde hat nur Anspruch auf Ersatz des Verzugsschadens, sofern er HY-LINE Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachweisen kann, jedoch auf höchstens zwanzig Prozent des Wertes der verspäteten Lieferung. Weitere Ansprüche aus Lieferverzögerungen sind ausgeschlossen.

6. Software und Know-how

Der Kunde darf die überlassene Software, die Arbeitsergebnisse, das Know-How, die Datenträger und Dokumentation im vorgesehenen Umfange selbst benützen, nicht aber an Dritte weitergeben. Das Eigentum daran und das Recht zur weiteren Verwendung bleiben beim Lieferanten; seinen Lizenzgebern oder Bezugsquellen, auch wenn der Kunde oder dem Kunden nachgelagerte Käufer oder Nutzer Software-Programme oder Know-How-Aufzeichnungen nachträglich ändern.

Jede Erweiterung oder Änderung der Software durch den Kunden oder dem Kunden nachgelagerte Käufer oder Nutzer benötigt die schriftliche Zustimmung des Lieferanten. Erweiterungen, Änderungen oder das Löschen von Software oder Firmware durch den Kunden oder dem Kunden nachgelagerte Käufer oder Nutzer befreien HY-LINE von der Haftung für Gewährleistung, Garantie, Schäden, Folgeschäden oder Produkthaftung, sofern gesetzlich zulässig und möglich, auch wenn diesen seitens HY-LINE zugestimmt wurde. Ist eine Befreiung von der Haftung gegenüber Dritten nicht möglich, so entschädigt der Kunde HY-LINE finanziell im Falle eines Verstoßes gegen diese Vereinbarung von den im Zusammenhang mit der Haftung HY-LINE entstehenden Kosten und Aufwendungen.

Das Eigentum und das Recht zur weiteren Verwendung bleiben beim Lieferanten oder seinen Lizenzgebern oder Bezugsquellen, auch wenn der Kunde oder dem Kunden nachgelagerte Käufer oder Nutzer die Computerprogramme, Arbeitsergebnisse oder Know-How-Aufzeichnungen nachträglich ändern.

Der Kunde oder dem Kunden nachgelagerte Käufer oder Nutzer dürfen für Sicherheits- und Archivzwecke von der Software höchstens drei Kopien erstellen. Eine größere Anzahl Kopien oder die Verwendung für andere Zwecke benötigt die ausdrückliche Zustimmung des Lieferanten.

Der Kunde oder dem Kunden nachgelagerte Käufer oder Nutzer haben auf allen Modifikationen und Kopien die gleichen Schutzrechtsvermerke wie auf dem Original anzubringen.

Der Kunde oder dem Kunden nachgelagerte Käufer oder Nutzer ergreifen die erforderlichen Maßnahmen, um Computerprogramme, Arbeitsergebnisse und Dokumentationen vor ungewolltem Zugriff oder Missbrauch durch Unberechtigte zu schützen.

Der Kunde vereinbart mit seinen nachgelagerten Käufern oder Nutzern die Einhaltung der hier in den Geschäftsbedingungen festgelegten Bedingungen und stellt sicher, dass diese Bedingungen den nachfolgenden Käufern oder Nutzern bekannt gegeben und anerkannt werden. Der Kunde haftet hierfür gegenüber HY-LINE.

7. Dokumentation

Der Kunde hat ein Anrecht auf ein Exemplar der Benutzerdokumentation in der üblichen Ausführung des Lieferanten, sofern HY-LINE vorliegend. Zusätzliche Exemplare oder Dokumentationen in nicht bereits vorhandenen Sprachen darf der Lieferant gesondert in Rechnung stellen.

Abweichungen in der Dokumentation, namentlich bei Beschreibungen und Abbildungen, sind zulässig, sofern die Unterlagen ihre Zwecke erfüllen.

8. Geheimhaltung

Beide Parteien werden sämtliche Informationen aus dem Geschäftsbereich des anderen, die weder allgemein zugänglich noch allgemein bekannt sind, Dritten nicht offenbaren und alle Anstrengungen unternehmen, um Dritte am Zugang zu diesen Informationen zu hindern. Andererseits darf jede Partei in ihrer angestammten Tätigkeit Kenntnisse weiterverwenden, die sie bei der Geschäftsabwicklung erwirbt.

Die Parteien überbinden diese Verpflichtung auch ihren Mitarbeitern, Angestellten, Beauftragten, Erfüllungsgehilfen, Kunden, Lieferanten, Käufern und Beratern.

Die vorgenannte Pflicht zur Geheimhaltung gilt auch über die Beendigung der Vertragsbeziehung hinaus.

Werkzeuge, Formen, Modelle, Muster, Materialien, Teile, Pläne, Entwürfe, Zeichnungen, Datenträger, Verfahrensbeschreibungen, Kalkulationen, Konditionen, wirtschaftliche Bedingungen, Preise sowie sonstige Unterlagen oder Informationen, die HY-LINE dem Kunden für oder im Rahmen der Durchführung des Verkaufs, der Lieferung oder Leistung zur Verfügung stellt, bleiben im Eigentum von HY-LINE.

9. Informationspflicht des Kunden

Der Kunde hat den Lieferanten rechtzeitig auf besondere technische Voraussetzungen sowie auf die gesetzlichen, behördlichen und anderen Vorschriften am Bestimmungsort aufmerksam zu machen, soweit sie für die Ausführung und den Gebrauch der Produkte von Bedeutung sind.

10. Abnahme und Mängelrüge

Sofern kein besonderes Abnahmeverfahren vereinbart ist, hat der Kunde die Produkte innerhalb von 5 (fünf) Werktagen nach Erhalt zu prüfen und dabei allfällige Mängel unverzüglich unter genauer Angabe der Umstände und der Art des gerügten Mangels schriftlich zu rügen.

Zeigen sich später innerhalb der Garantie- oder Gewährleistungsfrist Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht hätten entdeckt werden können (versteckte Mängel), hat sie der Kunde dem Lieferanten sofort, spätestens jedoch innerhalb von 48 (achtundvierzig) Stunden nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.

Unterlässt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder die Mängelrüge innerhalb der vorgenannten Frist, ist die Haftung für den nicht oder nicht rechtzeitig gerügten oder nicht ordnungsgemäß gerügten Mangel ausgeschlossen und der Anspruch des Kunden verwirkt. Ansprüche des Kunden in Bezug auf gelieferte Produkte sind ebenfalls verwirkt, wenn die Mängel durch unsachgemäße Behandlung, Verwendung, Lagerung oder Handhabung der Produkte durch den Kunden oder andere Stellen verursacht wurden, der Kunde HY-LINE daran gehindert hat, die Produkte auf Mängel zu untersuchen oder die Produkte verarbeitet oder vermischt wurden und nicht als von HY-LINE stammend identifiziert werden können.

11. Gewährleistung

HY-LINE gewährleistet, dass ihre Produkte frei von Material-, Konstruktions-, Ausführungs- und Herstellungsfehlern sind. Ist ein Produkt mangelhaft, wird HY-LINE unter Ausschluss weitergehender gesetzlicher Ansprüche die Lieferung mangelhafter Produkte nach freier Wahl von HY-LINE nachbessern oder ersetzen. Im Falle der Gewährleistung für zugesicherte Eigenschaften kann HY-LINE nach ihrer Wahl eine angemessene Minderung des Kaufpreises vornehmen oder vom Vertrag zurücktreten, wenn der Mangel so schwerwiegend ist, dass er nicht innerhalb einer angemessenen Frist behoben werden kann oder die Nachbesserung für HY-LINE zu aufwendig wäre. Im Falle einer Ersatzlieferung hat der Kunde auf Verlangen von HY-LINE die mangelhaften Produkte an HY-LINE zurückzusenden. Eine Rücksendung der von HY-LINE gelieferten Produkte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von HY-LINE nicht zulässig. Soweit nicht anders angegeben oder zwischen den Parteien vereinbart, erfolgt die Rücksendung stets auf Kosten und Gefahr des Kunden. Die Nacherfüllung beinhaltet nicht die Deinstallation der mangelhaften Produkte oder die erneute Installation.

Liegt bei Begutachtung tatsächlich kein Mangel vor, so kann HY-LINE Ersatz für die durch das unberechtigte Nacherfüllungsverlangen entstandenen Kosten verlangen.

HY-LINE haftet für zugesicherte Eigenschaften, die in der schriftlichen Auftragsbestätigung ausdrücklich als solche bezeichnet sind. HY-LINE übernimmt keine Gewährleistung, wenn der Kunde unsachgemäße Änderungen, Installationen, Wartungen, Fehlbedienungen, normalen Verschleiß oder Reparaturen (z.B. Nichtverwendung von Original-Ersatzteilen) an den gelieferten Produkten vorgenommen hat, die Gebrauchsanweisung von HY-LINE missachtet oder Transportschäden verursacht hat. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf kosmetische Mängel, die die Funktionsfähigkeit der Produkte nicht beeinträchtigen. Eine weitergehende Gewährleistung einschließlich der Haftung für Hilfspersonen oder Folgeschäden, indirekte Schäden oder Strafschadensersatz ist ausgeschlossen. Die Regelung gemäss Art. 199 des Schweizerischen Obligationenrechtes bleibt vorbehalten.

Soweit in diesen Geschäftsbedingungen, einschliesslich der nachfolgenden Bestimmungen, nichts anderes geregelt ist, haftet HY-LINE auf Schadensersatz für Verschulden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn HY-LINE die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Ein uneingeschränktes Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag ist ausgeschlossen.

Sachmängelansprüche bestehen nicht, wenn es sich um Verschleisserscheinungen infolge normaler Nutzung handelt, wenn es sich um Ersatzteile und solche Baugruppen und Teile handelt, die regelmässig ausgetauscht werden müssen, oder wenn der Mangel oder Schaden dadurch entstanden ist, dass der Kunde einen Mangel nicht fristgerecht gerügt hat oder die Produkte unsachgemäss behandelt oder überbeansprucht wurden. Soweit die Haftung von HY-LINE beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die Haftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und sonstigen Erfüllungsgehilfen.

Die Gewährleistungsrechte und Rechtsbehelfe können ohne vorherige schriftliche Zustimmung von HY-LINE nicht an Dritte abgetreten werden.

Die Gewährleistungsansprüche verjähren binnen 12 Monaten seit Ablieferung der Produkte (vgl. INCOTERMS). Bei Teillieferungen läuft die vorgenannte Frist individuell.

Der Lieferant erbringt die Gewährleistung nach seiner Wahl in seinen Räumen oder beim Kunden, der dem Lieferanten freien Zugang zu gewähren hat. Demontage- und Montage-, Transport-, Verpackungs-, Reise- und Aufenthaltskosten gehen zu Lasten des Kunden. Ersetzte Teile werden Eigentum des Lieferanten.

Mit Anerkennung oder Beseitigung eines Mangels werden Gewährleistungs- und Verjährungsfristen nicht unterbrochen, soweit zwingende gesetzliche Bestimmungen dies nicht anders regeln.

12. Haftungsbegrenzung

Die Haftung von HY-LINE aus den Verkaufs- und Lieferverträgen beschränkt sich auf die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen und ist in jedem Fall auf den Ersatz des unmittelbaren Schadens begrenzt. Jede andere Haftung, insbesondere für indirekte Schäden, Strafschadensersatz und Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einnahmen, Datenverluste und Nutzungsausfall, wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. In keinem Fall übersteigt die Haftung von HY-LINE den in der Auftragsbestätigung genannten Wert.

Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

Die Haftung von HY-LINE gegenüber dem Kunden aus jeglichem Rechtsgrund (Kauf- und Liefervertrag, AGB, unerlaubte Handlung, etc.) ist auf 10 % des vom Kunden bezahlten Kaufpreises begrenzt.

Werden durch Handlungen oder Unterlassungen des Kunden oder seiner Erfüllungsgehilfen Personen verletzt, Sachen Dritter (einschließlich Endkunden) beschädigt oder entstehen sonstige Schäden und wird HY-LINE aus diesem Grund in Anspruch genommen, so steht HY-LINE ein Rückgriffsrecht auf den Kunden zu. Der Kunde wird HY-LINE vollumfänglich schadlos halten, wobei HY-LINE dem Kunden Kopien der entsprechenden Unterlagen zur Verfügung stellt.

13. Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt

Die Preise verstehen sich, soweit nicht anders vermerkt, in Schweizerfranken ohne Mehrwertsteuer, Gebühren, Abgaben, Zölle, Transporte, Verpackungen, Versicherungen, Installationen, Inbetriebnahmen, Schulungen und Anwendungsunterstützungen. Sie sind zur Zahlung fällig netto innert vierzehn Tagen seit Rechnungsstellung. Die Zahlungstermine sind auch dann einzuhalten, wenn der Transport oder Lieferung der Produkte durch höhere Gewalt verzögert oder verhindert wird, wenn unwesentliche Teile fehlen oder wenn Nacharbeiten durchgeführt werden sollen, ohne dass der Kunde an der Nutzung der Produkte gehindert wird.

Der Kunde darf mit Gegenansprüchen, auch wenn sie aus dem gleichen Vertrag oder dessen Anfechtung herrühren, nur bei schriftlicher Einwilligung des Lieferanten oder beim Vorliegen eines rechtskräftigen Gerichtsurteils verrechnen.

Hält der Kunde die Zahlungstermine nicht ein, hat er ohne Mahnung vom Zeitpunkt der Fälligkeit an einen Verzugszins in der Höhe von 8% zu entrichten. Der Kunde darf seine Zahlungen nicht aufgrund von Reklamationen zurückhalten.

Darüber hinaus ist HY-LINE berechtigt, Leistungen aus anderen, bereits abgeschlossenen Verträgen zurückzuhalten oder von diesen Verträgen zurückzutreten, bis der Kunde eine ausreichende Sicherheit oder Vorauszahlung in einer von HY-LINE festgelegten Höhe geleistet hat. Die Inanspruchnahme von vereinbarten Skonti und/oder Rabatten ist unzulässig und ausgeschlossen, wenn sich der Kunde mit der Bezahlung einer anderen Rechnung im Rückstand befindet. HY-LINE hat auch das Recht, Zahlungsfristen einseitig zu verkürzen.

Die gelieferten und nicht gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung und Begleichung sämtlicher, auch noch entstehender Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum von HY-LINE. HY-LINE ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt an der dem Kunden gelieferten Produkten gegebenenfalls ohne weitere Mitwirkung des Kunden in das entsprechende Register eintragen zu lassen. Der Kunde hat HY-LINE unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder eine Pfändung in das Vermögen des Kunden gestellt wird oder wenn Dritte auf die HY-LINE gehörenden Produkte zugreifen. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden.

14. Export

Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung von in- und ausländischen Exportvorschriften.

15. Weiterverkauf

Soweit nicht Parteiabrede, die vorliegenden Geschäftsbedingungen oder die Natur des Geschäftes entgegenstehen, darf der Kunde die Produkte verändert oder unverändert weiter veräußern.

Falls der Kunde die Produkte weiter veräußert, hat er sicher zu stellen, dass sämtliche Pflichten aus Software-Lizenzen, aus Geheimhaltung sowie aus allfälligen Bewilligungsvorbehalten für die Wiederausfuhr auf die jeweiligen Abnehmer übergehen.

16. Datenschutz

Die Parteien beachten die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. HY-LINE bearbeitet Personendaten im Einklang mit ihrer Datenschutzerklärung, die aktuell unter folgendem Link abrufbar ist: https://www.hy-line-group.com/ch-de/datenschutz

17. Geistiges Eigentum

Zeichnungen, technische Unterlagen, Modelle, Vorlagen, Muster, Entwürfe, Designs etc. sowie alle eingetragenen und nicht eingetragenen Schutzrechte im Zusammenhang mit den Produkten von HY-LINE bleiben alleiniges Eigentum von HY-LINE und der mit ihr verbundenen Unternehmen. Dem Kunden ist es nicht gestattet, Zeichnungen, Muster, Entwürfe, Konstruktionen etc. ohne vorherige schriftliche Zustimmung von HY-LINE für andere Zwecke als die, für die sie ihm übergeben wurden, zu verwenden, zu vervielfältigen oder an Dritte weiterzugeben.

Fertigt HY-LINE Produkte nach Zeichnungen, technischen Unterlagen, Modellen oder Vorlagen, die der Kunde HY-LINE zur Verfügung gestellt hat, so übernimmt HY-LINE keine Verantwortung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter und daraus resultierende Ansprüche. Der Kunde stellt HY-LINE von etwaigen Ansprüchen Dritter vollumfänglich frei.

18. Rechtswahl und Gerichtsstand

Dieses Rechtsverhältnis untersteht schweizerischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

19. Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von HY-LINE in der Schweiz. HY-LINE darf jedoch auch das Gericht am Sitz des Kunden anrufen.

 

Bitte beachten!
Diese deutschsprachige Version ist die einzig bindende Version. Alle anderssprachigen Versionen sind rein informative Übersetzungen ohne Haftung für die Qualität der Übersetzung.

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